Kosten

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit bei allen Notaren gleich. Das Kostensystem ist sorgfältig austariert. Es führt dazu, dass Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dies wird dadurch ausgeglichen, dass sie bei großen Geschäften höhere Gebühren vereinnahmen. Durch die Anknüpfung der Notargebühren an den Wert des Geschäfts und damit an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten wird erreicht, dass jeder notarielle Tätigkeiten unabhängig von seinen Vermögensverhältnissen und der Komplexität der Angelegenheit in Anspruch nehmen kann. Das notarielle Kostensystem ist damit sozialverträglich ausgestaltet.

Und es hat einen weiteren Vorteil: Die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr bereits enthalten. Hierfür entstehen also keine gesonderten Kosten.

Eine umfangreiche Studie der Harvard University zur Kostenstruktur bei Grundstückstransaktionen hat gezeigt, dass die Notarkosten in Deutschland im internationalen Vergleich besonders niedrig sind, die Einbeziehung des Notars in Grundstücksangelegenheiten nach deutschem Recht aber gleichzeitig ein Höchstmaß an Rechtssicherheit gewährleistet.

Berechnungsbeispiele zu Notarkosten finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer unter
https://www.notar.de/themen/notarkosten/beispiele.

Auf Wunsch informieren wir Sie gerne im Vorfeld über die anfallenden Kosten.